Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe Förderprogramm derzeit ausgesetzt
EAG-Investitionszuschüsse
Einmaliger Invesitionszuschuss
Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 wurde kundgemacht und tritt am 15. März 2024 in Kraft.
Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2024 werden die Fördercalls, die Fördermittel und die Fördersätze für das Jahr 2024 festgelegt.
Der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher startet am 15. April 2024, der erste Fördercall für Wasserkraftanlagen am 21. März 2024.
Ab 2024 läuft die Antragstellung über folgende Website eag-abwicklungsstelle.at
Investitionszuschüsse (Wasserkraft)
Investitionszuschüsse (Windkraft)
Investitionszuschüsse (Biomasse)
Investitionszuschüsse (Photovoltaik & Stromspeicher)
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.
Aktuell
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