Als Inverkehrbringer muss TESVOLT verkaufte Batterien im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zwingend zurücknehmen. Diese Pflicht kann durch den Hersteller selbst oder eine beauftragte Organisation für Herstellerverantwortung erfüllt werden.
Daher hat sich TESVOLT an ein Rücknahmesystem für Lithium-Batterien angeschlossen, welches die Rücknahme der Batterien übernimmt. Das heißt, TESVOLT zahlt pro in Verkehr gebrachtem Batteriemodul eine Gebühr an das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterie (GRS), das sicherstellt, dass die Batterien in Deutschland kostenfrei abgeholt werden.
Als Endnutzer können Sie die zu recycelnden Batteriemodule bei Ihrem Installateur (Vertreiber), bei TESVOLT (Hersteller) oder unter Umständen an kommunalen Wertstoffhöfen abgeben, von wo aus dann eine Abholung der Batterien erfolgt. Bitte beachten Sie die Vorschriften zur Beförderung von Gefahrgut auf der Straße (ADR) und beauftragen ggf. einen geeigneten Transport.
Als Installateur empfehlen wir Ihnen eine Registrierung bei GRS als Rücknahmestelle, um die kostenfreien Abholungen der TESVOLT Batteriemodule einfach über ein Portal beauftragen zu können. Alternativ können sich Installateure direkt sich an TESVOLT wenden, um eine Abholung der Batteriemodule zu veranlassen. Diese Option ist mit mehr Aufwand und ggf. Zusatzkosten für zusätzliche Transportwege verbunden.
Für den Transport der Batteriemodule werden unter Umständen folgende ADR-Informationen benötigt:
Als Hersteller sind wir gemäß § 15 (3) BattG verpflichtet, die im vorangegangenen Jahr erreichten Verwertungsquoten für Industrie-Altbatterien auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Die GRS erstellt die erforderliche Erfolgskontrolle im Auftrag der Herstellergemeinschaft und reicht diese bei der zuständigen Behörde, dem Umweltbundesamt, ein.
Im Jahr 2023 erzielte die GRS eine Verwertungsquote von 67,7%.
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
1. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet.
2. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können.
3. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.