NRW.BANK.Elektromobilität
Fördert Investitionen in einen klima- und umweltverträglichen Verkehrssektor in NRW z.B. Investitionen sowie Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
Ratendarlehen
Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
Die Kommunen sollen bestärkt werden, Erneuerbare Energien auszubauen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der Landesförderung von bis zu 60 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Kommunen im Rheinischen Revier unterstützt und setzt zudem einen wichtigen Impuls für den Gigawattpakt .
Gefördert werden PV-Dachanlagen sowie PV-Systeme mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch.
Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
4 Jahre bis 2028
Förderung von Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Die Kommunen sollen bestärkt werden, Erneuerbare Energien auszubauen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der Landesförderung von bis zu 60 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Kommunen im Rheinischen Revier unterstützt und setzt zudem einen wichtigen Impuls für den Gigawattpakt .
Planungsvorhaben zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
4 Jahre bis 2028
Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Aktuell können Förderanträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden; die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Wir beraten Sie gerne.