Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
Förderziel/-zweck:
Die Kommunen sollen bestärkt werden, Erneuerbare Energien auszubauen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der Landesförderung von bis zu 60 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Kommunen im Rheinischen Revier unterstützt und setzt zudem einen wichtigen Impuls für den Gigawattpakt .
Gefördert werden PV-Dachanlagen sowie PV-Systeme mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch.
Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
4 Jahre
Förderung von Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau
Förderziel/-zweck:
Die Kommunen sollen bestärkt werden, Erneuerbare Energien auszubauen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit der Landesförderung von bis zu 60 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Kommunen im Rheinischen Revier unterstützt und setzt zudem einen wichtigen Impuls für den Gigawattpakt .
Planungsvorhaben zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier.
4 Jahre
Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden:
Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
Aufgrund der Haushaltslage kann diese finanzielle Förderung vorerst nicht weitergeführt werden. Die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden.
Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Förderpause beendet - Programmbereich Emissionsarme Mobilität startet am 01.02.2024
Ab sofort können wieder Förderanträge zum Programmbereich Emissionsarme Mobilität insbesondere zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Förderung von Fassaden-Photovoltaikanlagen
Aufgrund der Haushaltslage kann diese finanzielle Förderung vorerst nicht weitergeführt werden. Die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden.
Förderung von Carport-Photovoltaikdachanlagen
Errichtung von Carports mit Photovoltaik-Dach
Mit der Förderung sollen die Mehrkosten der Solarüberdachung von Parkplätzen gegenüber Photovoltaik-Dachanlagen gemindert werden.
Aufgrund der Haushaltslage kann diese finanzielle Förderung vorerst nicht weitergeführt werden. Die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden.
Wir beraten Sie gerne.